Camping Haus Seeblick
Ihr Campingplatz im Oberpfälzer Wald

Camping Haus Seeblick: Die aktuellen Regelungen im Überblick

Corona-Regelung: Gemäß der 15. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt für den Bereich Beherbergung das 3G-Prinzip, d.h. Zutritt haben geimpfte, genesene oder getestete Gäste. 

  • Für geimpfte und/ oder genesene Gäste erfolgt der Nachweis über den Impfpass, die Impfbescheinigung und/ oder den Genesenennachweis. 
  • Bei Test: Als Testnachweis gilt ein PCR-Test (max. 48h alt) oder ein Schnelltest (max. 24 h alt); in der Beherbergung ist dieser bei der Anreise und danach alle 72h vorzulegen. Kinder unter 14 Jahren sind von der 3G-Regel in Gastronomie und Beherbergung ausgenommen; ungeimpfte / nichtgenesene minderjährige Schüler und Schülerinnen müssen keinen Test vorlegen, wenn sie im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden.

Die Tourismusgemeinschaft Oberpfälzer Wald stellt auf seiner Website www.oberpfaelzerwald.de die wichtigsten Infos in einem Merklatt zum Download bereit. 


Wir bitten um Beachtung der Regelungen und freuen uns darauf, Sie als Gast bei uns begüßen zu dürfen!


Ihre Fam. Mehltretter





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Hinweis für Stornierungen aufgrund Corona-Maßnahmen

Sollte der Antritt Ihrer Urlaubs-Reise aufgrund von Corona-Einschränkungen nicht möglich sein, z.B. durch Reisewarnungen, Quarantänebestimmungen, Anreise aus einem Risikogebiet, etc., sind Stornierungen bis zum Anreisetag kostenfrei möglich. Für den Fall, dass unser Campingplatz aufgrund behördlicher Verordnungen an oder bis zu Ihrem Anreisetag nicht geöffnet ist, wird Ihre Buchung automatisch und natürlich kostenfrei von uns storniert.


Wir hoffen, Sie bald wieder bei uns begrüßen zu dürfen! Bleiben Sie gesund!

Fam. Mehltretter


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